Arbeits- und Wegeunfälle Arbeits- und Wegeunfall eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin: Eine Unfallanzeige ist zu erstellen, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod einer versicherten Person zur Folge hat. Die Anzeige muss binnen drei Tagen erstellt werden. Die Unfallanzeige ist ausgefüllt mit der Unterschrift der Leitung an die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (SUN1) zu schicken. Diese leitet die Anzeige an die Unfallkasse Baden-Württemberg weiter. Je eine Kopie erhält der Personalrat, das Personaldezernat und die für den Arbeitsschutz zuständige Gewerbeaufsicht. Ist nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss der/die Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf müssen Sie als Verantwortlicher wie auch der erstbehandelnde Arzt hinweisen. Ein Durchgangsarzt ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll. Link zur Unfallanzeige Mitarbeitende Arbeits- und Wegeunfall eines/er Studierenden Die Anzeige ist immer dann zu erstellen, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Studierende so verletzt wurden, dass eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden musste. Die Unfallanzeige ist ausgefüllt mit der Unterschrift der Leitung der Veranstaltung direkt an das Service Center Studium (SCS), Sedanstr. 6 zu schicken. Link zur Unfallanzeige Studierende Unfallmeldung eines Beamten/einer Beamtin Beamtinnen und Beamte haben bei einem Arbeits- und Wegeunfall eine Unfallmeldung auszufüllen. Hier erfolgt die Abwicklung nicht über die Unfallkasse sondern direkt über die Universität. Link zur Unfallmeldung Beamter / Beamtinnen |