Nachschulungspflicht Gentechnik-Projektleitung
Seit März 2021 neue GenTSV mit Nachschulungspflicht!
Im März 2021 ist eine neue Gentechniksicherheitsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht nun eine verpflichtende Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung für die Sachkunde nach spätestens fünf Jahren vor.
Die in Baden-Württemberg zuständige Behörde hat festgelegt, dass für bereits tätige Projektleiter*innen (PL) oder BBS diese Regelung NICHT rückwirkend angewandt wird. Dies bedeutet, dass die 5-Jahresfrist erst mit der neuen Verordnung am 01. März 2021 begann. BBS/PL haben eine Übergangsfrist bis zum 28.02.2026, WENN Sie bereits als PL und BBS tätig (auch wenn der Kurs bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt). Sollten Sie die Sachkunde nach 2021 erworben haben, beginnt die 5-Jahresfrist mit Kursdatum (z.B. Kurs Okt 23 > Auffrischung Okt 28).
Die "Aktualisierung der Sachkunde" kann durch die Wiederholung eines Basiskurses erfolgen (i.d.R. 2 Tage) oder durch Besuch eines speziellen Auffrischungskurses (1 Tag). Wichtig ist hierbei, dass der Kurs die staatliche Anerkennung besitzt. Die Universität Freiburg bietet einmal im Jahr einen Basiskurs ein, i.d.R. im September oder Oktober. Auffrischungskurse werden voraussichtlich ab 2024/25 erfolgen. Aktuelle Kurse finden Sie hier oder melden Sie sich vorab und unverbindlich für unsere Interessentenliste an Gentechnikkurs@zv.uni-freiburg.de
Hinweis: Sollten Sie in einem anderen Bundesland tätig sein/werden wollen, kontaktieren Sie dort bitte Ihre/n BBS oder die zuständige Behörde: Der Beginn der 5-Jahresfrist kann unterschiedlich definiert sein!