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Was geschieht mit der Unfallanzeige?

Sobald Sie eine Unfallanzeige ausgefüllt haben, schicken Sie diese per Hauspost an die Stabsstelle Sicherheit. Eine Kopie sollten Sie für Ihre Unterlagen behalten. Wir schicken Kopien an die Unfallkasse, die Gewerbeaufsicht, die Personalabteilung, den Personalrat und den Betriebsarzt. Eine  Kopie verbleibt bei uns.  Je nach Art und Schwere des Unfalles kann es sein, dass eine Unfalluntersuchung nötig ist, um die Ursache festzustellen. Offizielle Unfalluntersuchungen müssen meist auf Anordnung der Unfallkasse oder des Gewerbeaufsicht durchgeführt werden. Es geht dabei nicht um die Ermittlung eines Schuldigen, sondern um die Ermittlung der Ursachen, damit künftig ein ähnlicher Unfall vermieden werden kann.

Nur in Fällen, in denen die Behörden eine grobe Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sehen oder in denen der begründete Verdacht besteht, dass eine Vorgesetzte / ein Vorgesetzter nicht der Verantwortung im Arbeitsschutz gegenüber seiner Mitarbeitenden gerecht geworden ist, kann eine Ermittlung gegen einen Schuldigen erfolgen. Bei einem Verdacht auf fahrlässige oder grobe Körperverletzung ermittelt normalerweise die Staatsanwaltschaft.

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